Gerne persönlich für Sie erreichbar!
MO bis FR 8 bis 17 Uhr
- 03693 57 73 951
- info@terrassendach.one
Unsere ProdukteDas Unternehmen
Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten für neue Bauelemente
Staatliche Förderung
Bei geplanten Bauvorhaben oder Sanierungsarbeiten können Sie einen Zuschuss für Energieeffizienzmaßnahmen vom Staat erhalten, sofern die Maßnahme zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes beiträgt. Gerne beraten wir Sie hier ausführlich zu den Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Sanierung und stehen Ihnen als Ansprechpartner für staatliche Förderungen bei allen Fragen zur Verfügung.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Förderung energieeffizienter Gebäude.
Interessiert?
Gerne persönlich für Sie erreichbar!
MO bis FR 8 bis 17 Uhr
03693 57 73 951
MO bis FR 8 bis 17 Uhr
03693 57 73 951
Wofür gibt es eine Förderung?
Der Staat fördert prinzipiell sowohl komplette Neubau- oder Sanierungsprojekte als auch einzelne Energiesparmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden. Es ist also egal, ob Sie beispielsweise alle Fenster im Haus tauschen möchten oder lediglich die Eingangstür erneuern. Ob eine Förderung im Einzelfall möglich ist, klären wir vorab gerne mit Ihnen.
Was machen wir?
Wir beantragen für Sie einen direkten Investitionszuschuss von 15 % im Rahmen der staatlichen Einzelbaumaßnahmenförderung.
Wie funktioniert das?
Wir arbeiten mit zertifizierten Energieberatern, die auf der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes stehen, zusammen. Diese Berater helfen uns, Förderungen für Ihre Renovierung oder den Austausch einzelner Bauelemente zu beantragen. Bei der Bestellung eines förderfähigen Produkts übernehmen wir den Antrag für Sie. Sie füllen nur noch ein Formular online aus. Den Zuschuss erhalten Sie nach Abschluss der Sanierung direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Was gilt es zu beachten?
Nach Auftragsvergabe darf der Antrag auf Förderung gestellt werden. Der Auftragswert selbst muss dabei bei über 2000,– Euro (inkl. MwSt.) liegen. Des Weiteren muss das zu renovierende Haus vor über 5 Jahren (ab Antragserstellung) erbaut worden sein.